Rechtsanwalt Heinrich
Besser beraten.

Beratung


Ich berate Sie gerne in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten und dem allgemeinen Zivilrecht. Suchen Sie nach professioneller Beratung für die Gestaltung von Verträgen oder der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen?


Eine rechtliche Beratung stellt in jedem neuen Fall eine individuelle Leistung mit besonderen Anforderungen dar.

Gleichwohl sollte jede Beratung gewissen Mustern und Prinzipien folgen, um ein konstantes Niveau und Rechtssicherheit für den Mandanten zu gewährleisten.




Erstgespräch

Mit der Kontaktaufnahme kann ein Besprechungs- bzw. Telefontermin vereinbart werden. In der ersten Besprechung können dann die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen skizziert werden, um Inhalt und Umfang der Beratung abschätzen zu können. Diese erste Besprechung dient damit lediglich der Einordnung des Sachverhalts.

Lässt sich der Sachverhalt somit einordnen, kann eine individuelle und angemessene Vergütungs- und Haftungsvereinbarung getroffen werden, die dem Umfang und der Schwierigkeit des Mandats einerseits und Ihrem wirtschaftlichen Interesse an der Beratung andererseits Rechnung trägt.




Aufklärung des Sachverhalts und der Interessen

Um eine erfolgreiche Beratung vornehmen zu können gilt es zunächst, das Beratungsziel festzulegen und die dahinterliegenden Interessen zu ermitteln. Im nächsten Schritt ist es unabdingbar, den Sachverhalt vollständig sowie lückenlos darzustellen und auf alle für die Beratung möglicherweise erforderlichen Tatsachen zu erstrecken. Die rechtliche Einschätzung einer Situation aufgrund falscher oder lückenhafter Sachverhaltsangaben kann mitunter zu diametral abweichenden Ergebnissen führen.




Rechtsprüfung und Beratung

Sind damit der rechtlich relevante Kernbereich des Falles herausgearbeitet und die Interessen ermittelt, beginnt die rechtliche Prüfung anhand der vorhandenen Informationen. Im Rahmen der rechtlichen Prüfung wird der Sachverhalt dabei einem Rechtsgebiet zugeordnet und das Bestehen von Ansprüchen sowie möglichen Einwendungen und Einreden des Anspruchsschuldners geprüft. Im Laufe dieses Prozesses können regelmäßig weitere Fragen auftauchen, die für die Ergebnisfindung relevant sind.


Am Abschluss steht eine mündliche und/oder schriftliche Beratung, welche Vorgehensmöglichkeiten bestehen und wie vorgegangen werden sollte. Meine Beratung folgt dabei grundsätzlich dem Gebot des sichersten Weges, um das gesetzte Beratungsziel zu erreichen. Unter mehreren gleich sicheren Wegen werden daraufhin zunächst der kostengünstigste und danach der schnellste Weg empfohlen. Selbstverständlich kann von diesem Grundmuster auf Ihren Wunsch hin auch abgewichen werden.





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